Die Urkunden erhalten Sie von dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat.
Zum Beispiel: Eheschließung in Kelbra (Kyffhäuser) – zuständig St.Amt „Goldene Aue“ in Kelbra (Kyffhäuser) oder Geburt in Sangerhausen – zuständig Standesamt Sangerhausen
Hinweis:
Die Personenstandsbücher enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann
gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Notwendige Unterlagen
Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Sie können die Urkunden auch schriftlich beantragen. Diese werden Ihnen dann mit Gebührenbescheid zugesandt.
Für die schriftliche Beantragung sind folgende Angaben wichtig:
Art der Urkunde (z. B. Geburtsurkunde)
Name der Person, auf die sich die Urkunde bezieht
Geboren/geheiratet/verstorben am .........., in............
Verwendungszweck
Antragsteller (Anschrift und Telefon)
Verwandtschaftsverhältnis zur Person, auf die sich die Urkunde bezieht
Gebühren
Die Gebühren sind in der allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt geregelt.
Die aktuellen Gebühren:
Personenstandsurkunde (Geburts, -Ehe -und Sterbeurkunde): 10 Euro
Jede weitere Urkunde, die gleichzeitig beantragt wird, kostet die Hälfte der Gebühr. Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.