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Für wen wird das Dokument ausgestellt?Seit dem 1. November 2005 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue reguläre Reisepass. Ab 1. November 2007 gilt: Der Pass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
alter Reisepass, Kinderrreisepass oder Kinderausweis (soweit vorhanden) Personalausweis (bei Erstbeantragung), Geburtsurkunde und Eheurkunde (wenn verheiratet, verwitwet oder geschieden).
Anforderungen an das Lichtbild:
Frontalaufnahme nach internationalem Standard.
Gültigkeit des Dokumentes:
1. 10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahres ausgestellt werden.
2. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
59,00 Euro für 32 Seiten-Pässe, die für Personen ab 24 Jahren
ausgestellt werden,
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren,
81,00 Euro für 48 Seiten-Pässe, die für Personen ab 24 Jahren
ausgestellt werden,
59,50 Euro für Personen unter 24 Jahren.
Einwohnermeldewesen
Zimmer 2
Lange Straße 8
06528 Kelbra
(034651) 383-510 und 511
(034651) 383-22
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