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Der Kirchenaustritt muss persönlich bei dem Standesamt erklärt werden, in dem die erklärende Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat.
Die Erklärung zum Kirchenaustritt kann zudem auch bei einem Notar erklärt werden, diese Erklärung wird dann allerdings erst mit Eingang beim Wohnsitzstandesamt wirksam.
Personalausweis/Reisepass
falls vorhanden eine Taufbescheinigung
bei Verheirateten oder Geschiedenen eine Eheurkunde
30,00 € (gemäß Allgemeine Gebührenordnung Land Sachsen-Anhalt)
Standesamt
Erdgeschoss Zi.: 12
Lange Straße 8
06537 Kelbra
(034651) 383-520
(034651) 383-22
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Verbandsgemeinde
„Goldene Aue“
Lange Straße 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)
034651 3 83-0
Unsere aktuellen Öffnungs- und Sprechzeiten finden Sie hier.