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Vater eine Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen Kindes kann die Vaterschaft mit der Zustimmung der Mutter anerkennen. Dies ist auch schon vor der Geburt möglich.
Die Vaterschaft kann beim Standesamt, Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden. Die Anerkennung wird nur mit der Zustimmung der Mutter wirksam.
- Personalausweis/Reisepass
- Geburtsurkunde des Vaters/der Mutter
- evtl. Geburtsurkunde des Kindes
Es ist auch eine getrennte Zustimmung der Mutter möglich.
Die Vaterschaftsanerkennung im Standesamt ist in Sachsen-Anhalt gebührenfrei.
Standesamt
Erdgeschoss Zi.: 12
Lange Straße 8
06537 Kelbra
(034651) 383-520
(034651) 383-22
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