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Kinderdokumente


Allgemeine Informationen

Welche Dokumente können für minderjährige Kinder beantragt werden?

  • Kinderreisepass
  • Reisepass
  • vorläufiger Reisepass
  • Personalausweis

 

Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Gültigkeit des Dokuments:

1 Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.



Hinweis:
Seit 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z.B. für Reisen innerhalb der EU) oder Reisepass zu beantragen.


 

Anforderungen an das Lichtbild:

Frontalaufnahme (biometrisch).


Notwendige Unterlagen

1. alter Kinderausweis oder Kinderreisepass, Geburtsurkunde sowie Einverständnis (Erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

 

2. 1 Lichtbild aktuellen Datums

 

Anforderungen an das Lichtbild:

Frontalaufnahme (biometrisch).


Gebühren

13,00 Euro, Verlängerung bzw. Aktualisierung 6,00 Euro


Ansprechpartner

Geschäftsbereich II
Lange Str. 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)

Einwohnermeldewesen
Zimmer 2
Lange Straße 8
06528 Kelbra
Telefon (034651) 383-510 und 511
Telefax (034651) 383-22


Formulare

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Kontaktieren sie uns

Verbandsgemeinde

„Goldene Aue“

Lange Straße 8

06537 Kelbra (Kyffhäuser)

 

Telefon  034651 3 83-0
E-Mail 


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