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Allgemeine Informationen
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes oder Express-Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Gültigkeit des Dokumentes:
Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr.
alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) Geburtsurkunde und Eheurkunde (wenn verheiratet, verwitwet oder geschieden). Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen.
Anforderungen an das Lichtbild:
Frontalaufnahme nach internationalem Standard.
26,00 Euro
Einwohnermeldewesen
Zimmer 2
Lange Straße 8
06528 Kelbra
(034651) 383-510 und 511
(034651) 383-22
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Verbandsgemeinde
„Goldene Aue“
Lange Straße 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)
034651 3 83-0
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